Trachtengruppen
Die Mitglieder unserer Trachtenvereinigung können sich in Ortsgruppen organisieren und sind dort selbständig. Die Trachtengruppen sind Mitglieder der Schweizerischen Trachtenvereinigung (www.trachtenvereinigung.ch). und haben je nach Anzahl Aktivmitglieder das Recht, mindestens 2 Delegierte an die Delegiertenversammlung der Schweizerischen Trachtenvereinigung abzuordnen.
Gibt es an einem Ort keine Trachtengruppe, besteht die Möglichkeit als Einzelmitglied der Schaffhauser Kantonalen Trachtenvereinigung beizutreten. Sie werden in der Schweizerischen Trachtenvereinigung durch den Kantonalpräsidenten / die Kantonalpräsidentin vertreten. Auf kantonaler Ebene haben Einzelmitglieder die gleichen Rechte und Pflichten, wie Mitglieder von Trachtengruppen.